
- +++ 05.03.2025: Wir freuen uns, Sie vom 7. bis 8. Juni zu einer kamerunischen Großveranstaltung im Salvus Stadion begrüßen zu dürfen. https://www.challenge-camerounais.com +++
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Salvus Stadion ab Montag den 18.05.2020 eingeschränkt wieder geöffnet
16 Mai
Salvus Stadion ab Montag den 18.05.2020 eingeschränkt wieder geöffnet
Eine Nutzung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis durch den Fachdienst 40 der Stadt Emsdetten möglich. Eine Privatnutzung ist untersagt.
Nutzungsregeln in Sporthallen und Stadien während Corona-Pandemie
1.Eine Nutzung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis durch den Fachdienst 40 der Stadt Emsdetten möglich. Eine Privatnutzung ist untersagt.
2.Der Zutritt für Zuschauer ist verboten. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine erwachsene Begleitperson zulässig.
3.Für Personen, die Krankheitssymptome von Atemwegsinfekten aufweisen, gilt ein Betretungsverbot.
4.Der Eintritt/Zutritt ist nicht vor Beginn der Belegungs-/Nutzungszeit erlaubt. Teilnehmer müssen in ausreichend Abstand im Freien vor der Halle/dem Stadion auf die Kursleitung warten.
5.Es ist immer ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
6.Nach dem Betreten der Anlage sind die Hände gründlich entsprechend der ausgehängten Anleitung in einer WC-Anlage zu waschen.
7.Die Nutzung der Umkleide-, Wasch- und Duschräume ist verboten.
8.Die Belegung beträgt maximal 1 Person pro 25 qm Trainingsfläche in Sporthallen.
9.Sofern Sportgeräte benutzt werden, sind diese nach der Nutzung durch den Nutzer mit selbst mitgebrachten Flächendesinfektionsmittel mit mindestens dem Wirkungsgrad „begrenzt viruzid“ unter Beachtung der Einwirkzeit für den Folgenutzer zu desinfizieren.
10.Das Desinfektionsmittel darf aufgrund seiner Zusammensetzung (u.a. Alkohol) nicht in Kontakt mit dem Sporthallenboden gelangen. In den Geräteräumen steht ein Bereich für die Gerätedesinfektion zur Verfügung. Über sämtliches Desinfektionsmittel ist eine Aufsicht zu führen. Es darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Außerdem ist es nach dem Training wieder mitzunehmen. Es darf nicht in oder auf der Sportstätte verbleiben.
11.Geräte und Materialien, die aufgrund der Größe oder des Materials nicht komplett desinfizierend gereinigt werden können, wie z.B. mit Leder bezogene Springböcke, Matten, etc. dürfen nicht genutzt werden.
12.Alle Trainingsteilnehmer und Kursleitungen müssen die Halle/Anlage 10 Minuten vor dem Ende der Belegungs-/Nutzungszeit verlassen und danach verschließen.
DER BÜRGERMEISTER